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Umgang mit der Polizei PART9
created Aug 6th, 06:44 by mna123456
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5. Du hast das Recht, von der Polizei korrekt behandelt zu werden. Als Frau hast du spezielle Rechte.
Falls du von der Polizei vernommen wirst, ist die nach Möglichkeit zu gestatten, dich niederzusetzen. Wenn eine Vernehmung länger dauert, ist sie in angemessenen Zeiträumen für Pausen zu unterbrechen.
Du hast das Recht, dass deine Durchsuchung, also die "Durchsuchung deri Kleidung und Besichtigung des Körpers" nur "von jemandem desselben Geschlechtes oder von einem Arzt vorgenommen wird; dies gilt nicht, soweit ein hierzu erforderlicher Aufschub der Durchsuchung deren Zweck gefährden würde. (Paragraf 5 Richtlinienverordnung)
Wenn du dich als Frau über ein Geschehen aus deinem privaten Lebensbereich äußern solltest, wo du von einem Mann misshandelt oder schwer genötigt worden bist, hast du das Recht, von einer Frau befragt oder vernommen zu werden. (Paragraf 6 Richtlinienverordnung)
Falls du von der Polizei vernommen wirst, ist die nach Möglichkeit zu gestatten, dich niederzusetzen. Wenn eine Vernehmung länger dauert, ist sie in angemessenen Zeiträumen für Pausen zu unterbrechen.
Du hast das Recht, dass deine Durchsuchung, also die "Durchsuchung deri Kleidung und Besichtigung des Körpers" nur "von jemandem desselben Geschlechtes oder von einem Arzt vorgenommen wird; dies gilt nicht, soweit ein hierzu erforderlicher Aufschub der Durchsuchung deren Zweck gefährden würde. (Paragraf 5 Richtlinienverordnung)
Wenn du dich als Frau über ein Geschehen aus deinem privaten Lebensbereich äußern solltest, wo du von einem Mann misshandelt oder schwer genötigt worden bist, hast du das Recht, von einer Frau befragt oder vernommen zu werden. (Paragraf 6 Richtlinienverordnung)
