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Umgang mit der Polizei PART5
created Aug 5th, 08:40 by mna123456
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Polizist:innen brauchen eine Begründung für eine Identitätsfeststellung - und die muss zum Sachverhalt passen.
Wichtig ist: Es reicht nicht, wenn Polizist:innen einfach sagen, dass sie deinen Ausweis "wegen Paragraf xy" sehen wollen. Der Paragraf muss auch zur Situation passen. Es muss also beispielsweise für eine Ausweiskontrolle nach dem SPG einer der Sachverhalte zutreffen, die im Gesetz genannt sind. Meistens bezieht sich die Polizei bei Nachfragen dann auf einen "gefährlichen Angriff", also eine strafbare Handlung. Die muss es dann aber auch gegeben haben. Und es muss ein begründeter Verdacht vorliegen, dass du daran beteiligt warst oder mehr dazu weißt.
Dur solltest aber immer nach Anlass und Zweck des Einschreitens fragen und nicht nach einem konkreten Paragrafen. Fragen darfst du das und die Polizei muss es auch beantworten - mehr dazu um Punkt 6.
Wichtig ist: Es reicht nicht, wenn Polizist:innen einfach sagen, dass sie deinen Ausweis "wegen Paragraf xy" sehen wollen. Der Paragraf muss auch zur Situation passen. Es muss also beispielsweise für eine Ausweiskontrolle nach dem SPG einer der Sachverhalte zutreffen, die im Gesetz genannt sind. Meistens bezieht sich die Polizei bei Nachfragen dann auf einen "gefährlichen Angriff", also eine strafbare Handlung. Die muss es dann aber auch gegeben haben. Und es muss ein begründeter Verdacht vorliegen, dass du daran beteiligt warst oder mehr dazu weißt.
Dur solltest aber immer nach Anlass und Zweck des Einschreitens fragen und nicht nach einem konkreten Paragrafen. Fragen darfst du das und die Polizei muss es auch beantworten - mehr dazu um Punkt 6.
